Auf der Seite des Bundesministerium der Justiz gibt es einen sehr guten Leitfaden, welcher von der Idee, über die Gründung bis hin zum laufenden Betrieb und die Auflösung eines Vereins alles beinhaltet. Zum Download gehts hier lang: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Leitfaden_Vereinsrecht.html
Die Idee:
Die Eltern und/oder die Kita haben die Idee, einen Förderverein zur Unterstützung zu gründen. Dieser soll gemeinnützig sein.
Die Gründung:
Für die Gründung eines Vereins reichen mindestens 2 beteiligte Personen aus. Wenn dieser Verein allerdings eingetragen werden soll, muss er über mindestens 7 Mitglieder verfügen (siehe Leitfaden S. 14). Bei der Gründungsversammlung muss natürlich auch ein Protokoll angefertigt werden (siehe Leitfaden S. 15). Am aufwendigsten am Anfang ist die Erstellung der Satzung (siehe S. 16, Mustersatzung der Finanzverwaltung NRW: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mustersatzung_vereine_fa216.pdf). Es empfiehlt sich die Höhe der Beiträge im Rahmen von Mitgliederversammlungen festzulegen, damit man nicht jedes Mal eine Satzungsänderung hat. Der nächste Schritt ist dann die Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister (S. 21ff), wofür der Vorstand (nach BGB) einen Notar aufsuchen muss.
Hinweise bezüglich Finanzamt:
Bei der Gründung muss die Satzung, das Gründungsprotokoll und der Fragebogen „Zur steuerlichen Erfassung“ beim Finanzamt eingereicht werden. Auf den Seiten der Finanzverwaltung NRW empfiehlt man, einen Satzungsentwurf vor der Beschlussfassung und vor der Eintragung ins Vereinsregister zur Prüfung ans Finanzamt einzureichen (siehe „Merkblatt für Vereinsgründer“ https://www.finanzverwaltung.nrw.de/vereine-informationen-und-hinweise). Wahrscheinlich wird dies aber nicht jedes Finanzamt mitmachen. Durch das Finanzamt erhält man später den Bescheid, welcher bestätigt, dass der Förderverein gemeinnützige Zwecke verfolgt. Im Merkblatt erhält man auch weitere Informationen zu den Bereichen: Steuernummer, Gemeinnützigkeit, Steuererklärung, Spendenbescheinigungen).
Im Anschluss sind alle Aufgaben zur Gründung eines Vereins abgeschlossen und der Verein nimmt seine Arbeit auf. 🙂