Wahl eines neuen JAEB 24/25

FAQ zur Wahl eines neuen JAEB im Kreis Euskirchen
(Solltet ihr im Rahmen der Elternbeiratswahlen keine Unterlagen zur Wahl eines neuen JAEB erhalten haben, kommt gerne auf uns zu!)

Warum ist deine Teilnahme als Elternbeirat an der Wahl wichtig?

Für die Wahl des JAEB ist eine Wahlteilnahme von mindestens 15 % der Elternbeiräte aus dem Kreis
Euskirchen notwendig, wobei jede Einrichtung (nur) eine Stimme hat. Das heißt, dass bei aktuell 153
Kita’s im Kreis, am Wahltag Vertreter von mindestens 23 Kita’s gebraucht werden, damit ein neuer
JAEB gewählt werden kann.

Einladung zur Wahl eines neuen Jugendamtselternbeirates (JAEB) als Hybridveranstaltung

Wann? 30.10.2024 um 19 Uhr
Wo? Kreishaus Euskirchen, Besprechungsraum Abt. Jugend und Familie C 203/231

Bin ich durch eine Teilnahme an der Wahlveranstaltung verpflichtet, im JAEB
mitzuwirken?


Nein, du bist nicht automatisch verpflichtet mitzuwirken. Durch deine Anwesenheit
unterstützt du uns aber, dass wir das Quorum für die Wahl (s.o.) erfüllen können.
Dir steht es vollkommen frei, dich für die Wahl und somit für die Mitwirkung in einem neuen
JAEB aufstellen zu lassen.


Was genau ist überhaupt ein JAEB?


Die gewählten Mitglieder des JAEB sind Eltern, deren Kinder Kindertagesstätten im Kreis
Euskirchen besuchen. Der JAEB ist parteilos, unabhängig und alle gewählten Mitglieder
des JAEB üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Meinungen und Anliegen der Eltern sind
für den JAEB die Grundlage der Arbeit. Der JAEB vertritt die Interessen der Kita-Kinder
und Elternschaft zu Kita übergreifenden Themen gegenüber den Trägern der Kita‘s und
der Abteilung Jugend und Familie im Kreis Euskirchen und wird vom Jugendamt an den
entsprechenden Themen beteiligt.

Auch steht der JAEB als Ansprechpartner für alle Elternbeiräte zur Verfügung und
unterstützt diese im Rahmen der Mitwirkungspflichten gemäß dem Kinderbildungsgesetz
NRW (KiBiz). Weitere Infos zu unseren Aufgaben und zum Thema JAEB findet ihr ansonsten hier auf unserer Homepage.