Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat in dem Erlass vom 19. August darauf hingewiesen, dass das Verbot der Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge auch mit dem in Kraft treten des neuen KiBiz zum 1. August 2020 weiter bestehen bleibt.
Weder nach der bis zum 31. Juli 2020 gültigen, noch nach der gegenwärtigen Rechtslage ist die Erhebnung zusätzlicher Elternbeiträge zulässig. Die Träger werden durch das KiBiz ausschließlich zur Erhebung eines Entgelts für Mahlzeiten ermächtigt. Die Kalkulation ist durch den Träger transparent darzulegen.
Das Beitragserhebungsverbot umfasst auch sogenannte „Aufnahmebeiträge„, verpflichtende Materialzuzahlungen oder geldwerte Leistungen wie verpflichtende Arbeitsstunden der Eltern. Die Aufzählung ist dabei nur beispielhaft und nicht abschließend! Das Verbot erstreckt sich auf alle Maßnahmen, die eine verdeckte Beitragserhebung darstellen.
Freiwillige Mitgliedsbeiträge, beispielsweise für Förderbereine, oder andere freiwillige finanzielle Mittel, wie Spenden, welche der finanziellen Unterstützung dienen, sind zulässig.
Den Erlass können Sie hier runterladen
Erlass bezüglich der Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung