Mit dem Start im Kindergartenleben wird man irgendwann den Begriff Jugendamtselternbeirat oder auch JAEB zu hören bekommen. Doch was ist der JAEB eigentlich?
Die gewählten Mitglieder des JAEB sind Eltern, deren Kinder Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen besuchen. Der JAEB ist parteilos, unabhängig und alle gewählten Mitglieder des JAEB üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Meinungen und Anliegen der Eltern sind für den JAEB die Grundlage der Arbeit. Der JAEB vertritt die Interessen der Kita-Kinder und Elternschaft zu Kita übergreifenden Themen gegenüber den Trägern der Kindertagesstätten und der Abteilung Jugend und Familie im Kreis Euskirchen und wird vom Jugendamt an den entsprechenden Themen beteiligt.
Auch steht der JAEB als Ansprechpartner für alle Elternbeiräte zur Verfügung und unterstützt diese im Rahmen der Mitwirkungspflichten gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz). Das KiBiz gibt den Elternbeiräten aller 152 Kindertagesstätten im Kreis die Möglichkeit, einen JAEB für das jeweilige Kindergartenjahr zu wählen. Die Grundlage hierzu wurde erstmals im Jahr 2011 mit dem Ersten Änderungsgesetz zum KiBiz geschaffen.
Des Weiteren ist der JAEB durch seine/n Vorsitzende/n und dessen Stellvertreter/in in folgenden politischen Gremien vertreten: