Liebe Eltern, wir haben hier die Informationen aus dem Meeting mit Landrat Markus Ramers, vom 26.01.2023, für euch zusammengefasst:
Beitragsfreiheit 3. Kindergartenjahr
Wunschziel ist die komplette Beitragsfreiheit der Kindergärten. Herr Ramers plant eine Beitragsfreiheit für die letzten drei Kindergartenjahre (vor Schuleintritt), für die letzten 5 Monate (ab. 01.08.2023) des Jahres umzusetzen. Dies sei im Rahmen der Planungen des Kreishaushaltes (ca. 470 Tsd. Euro Kosten) bereits berücksichtigt worden. Damit die Umsetzung erfolgen kann, fehlt es noch an der entsprechenden Zustimmung der Fraktionen. Im Rahmen des Jugendhilfeausschuss am 09.03.23 wird das Thema diskutiert, ggf. mit Haushaltsbeschluss am 29.03.2023 dann auch verabschiedet werden können.
Mit einer kompletten Beitragsbefreiung kann im Jahr 2023 nicht gerechnet werden. Eine Reduzierung der KiTa-Gebühren für das Jahr 2023 ist nicht im Koalitionsvertrag der Landesregierung aufgenommen worden, wäre für eine komplette Beitragsfreiheit in diesem Jahr, aber erforderlich gewesen.
Die Hoffnung besteht, dass für das Jahr 24/25, mit Unterstützung der Landesregierung, eine komplette Beitragsfreiheit der Kita’s ermöglicht werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, soll aber das 3. Kita-Jahr weiterhin beitragsfrei bleiben (Kosten für den Kreis – 1,1 Mio. Euro)
Zudem wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Elternbeiträge nicht in Verbindung mit den Aufwendungen für Kita-Personalkosten stehen und hierdurch keine Auswirkungen auf die Besetzung der Einrichtungen zu befürchten sind. Ebenso haben die Beiträge keine Auswirkungen auf den bestehenden Erziehermangel. Die Kosten für den gesamten Bereich der Kita’s belaufen sich für den Kreis über ca. 30 Mio. Euro
Zusatz: Beitragsbefreiung der „Kann-Kinder“ – Nachträgliche Info vom Kreis:
Die Formulierung im Gesetz lautet: „Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.“ § 50 Abs. 1 KiBiz Die Beitragsfreiheit richtet sich also allein nach dem Alter. Nur umgangssprachlich wird von den letzten beiden (oder eben drei) Kita-Jahren gesprochen. Meistens passt das ja auch. Bei Kann-Kindern und zurück gestellten Kindern passt es aber eben nicht. Die ersten haben hier leider „Pech“, die zweiten dafür „Glück“. Herr Bierdel geht davon aus, dass die freiwillige Erweiterung um ein weiteres Lebensjahr genau in dieser Logik erfolgen wird, wie sie durch das KiBiz aktuell ausgegeben wird.
Fachkräftemangel
Der Kreis selbst hat hier nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Man versucht mit Hilfe der Bezirksregierung eine weitere Ausbildungsklasse ins Leben zu rufen. Darüber hinaus weitere Angebote an Berufscolleges zu ermöglichen (neue Standorte zu erschließen).
Alltagshelfer
Das Alltagshelferprogramm ist durch das Land ins Leben gerufen worden, die Kosten könnten durch den Kreis nicht abgefedert werden. Man hofft natürlich auch auf eine Verlängerung über den 31.07.2023 hinaus.
Info JAEB: Das Programm soll wohl bis zum 24.01.2024 verlängert werden.
Schwimmkurse
Es soll ein mobiler Schwimmcontainer angeschafft werden, mit welchem gezielte Förderung an unterschiedlichen Standorten innerhalb des Kreises ermöglich werden soll. Grundsätzlich hat der Kreis keine Möglichkeiten auf das Angebot an Schwimmkursen aktiv Einfluss zu nehmen (Aufgabe liegt bei den regionalen Trägern).
Vielen Dank an Herrn Ramers, Herrn Bierdel (Geschäftsbereichsleiter II – Jugend, Bildung und Integration) und auch danke an die Eltern, die dazu beigetragen haben die Veranstaltung mit entsprechendem Leben zu füllen.